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Handyordnung und Smartwatch-Ordnung für die Bachschule Detmold

(Beschlossen durch die Schulkonferenz am 22.05.2025)

1. Grundsätze

Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll

klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu

minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft

Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.

2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag

2.1. Allgemeine Regelungen

Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die private

Nutzung von Handys und Smartphones grundsätzlich untersagt.

Während des gesamten Schultages müssen Smartwatches ausgeschaltet, im Flugmodus oder im Schulmodus sein. Eltern tragen die Verantwortung für die Einstellung. Die entsprechende Funktion (Flug-oder Schulmodus) muss vor Betreten des Schulgeländes eingeschaltet werden. Nach Verlassen des Schulgeländes kann das Gerät wieder in voller Funktion genutzt werden. Die theoretische Möglichkeit zur Reaktivierung der vollwertigen Funktion einer Smartwatch rechtfertigt es nicht, alle Schülerinnen und Schüler unter einen Generalverdacht zu stellen und die Mitnahme der Smartwatches in die Schule generell zu untersagen. Sollten einzelne Schülerinnen oder Schüler allerdings gegen die Nutzungsregelungen verstoßen, sind aber selbstverständlich weitere erzieherische Maßnahmen gegen diese Schülerin oder diesen Schüler denkbar, so z.B. übergangsweise auch das Verbot, die Smartwatch in der Schule zu tragen.

Schließlich gilt: Sowohl für den Einsatz von Handys oder Smartwatches kann es in einer Prüfungssituation Sonderregelungen geben. Hier kann explizit die Abgabe des Handys oder der Smartwatch angeordnet werden, um einen reibungslosen Prüfungsablauf sicherzustellen. Gibt eine Schülerin oder ein Schüler das Handy oder die Smartwatch entgegen dieser Regelung nicht an, kann dies als Täuschungsversuch gewertet werden.

2.2. Sonderregelungen

Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat ihre Eltern kontaktieren.

Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen

auf ein digitales Gerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung

beantragen.

Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys

ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen in dafür vorgesehen Bereichen

(Lehrerzimmer) oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen.

3. Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen diese Verordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder

Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden

Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Eine Orientierung

bietet der folgende Rahmen:

Verstoß                                                                                         Maßnahme

Erstmalige Missachtung der Regeln                                      In der Regel Ermahnung durch Lehrkraft

 

Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung                                             In der Regel temporäre Wegnahme und

Einbehaltung des Gerätes (regelhaft bis

Ende des persönlichen Schultages)

 

Wiederholter oder schwerwiegender                                  In der Regel Elternkontakt, Einbehaltung

Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen)                                    des Geräts, ggf. auch über das Wochenende  verbunden mit Abholung durch Eltern und Elterngespräch

 

Nutzung in Prüfungssituationen                                              Wertung als Täuschungsversuch

 

Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B.                                      Information an die Schulleitung, ggf.

Cybermobbing, gewaltverherrlichende                                 Anzeige bei den zuständigen Behörden

oder jugendgefährdende Inhalte)                                          und erzieherische Einwirkungen oder

Ordnungsmaßnahmen

4. Kommunikation und Transparenz

Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der

Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar.

Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die

Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem

partizipativen Prozess überarbeitet.

5. Inkrafttreten und Überprüfung

Diese Ordnung tritt am 01.08.2025 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz

überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen

Bedarfen.

Bachschule Detmold

Detmold, 22.05.2025

 

E. Prasse/ F. Vogt

Schulleitung