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Gemeinsames Lernen

Neben der Vielfalt der Kulturen wird ein weiterer Schwerpunkt auf die Vielfalt der unterschiedlich lernenden Kinder gelegt. Um den Gedanken der Beschulung von Kindern mit und ohne Unterstützungsbedarf in den Bereichen Lernen und Emotional–sozialer–Entwicklung zu fördern, gibt es schon seit Beginn des Schuljahres 2002 / 2003 das Gemeinsame Lernen an der Bachschule.

In jedem Jahrgang wird eine Klasse im Gemeinsamen Lernen beschult. In Zusammenarbeit mit einer Grundschullehrkraft und einer Sonderpädagogin wird dort ein besonderes Augenmerk auf pädagogische Konzepte gelegt, die jedes Kind optimal fördern und in seiner persönlichen Entwicklung voranbringen. Von den positiven sozialen und didaktischen – methodischen Prozessen in den Klassen profitieren alle Kinder.

Inklusion

Die Bachschule ist eine inklusive Einrichtung. Inklusion zielt darauf ab, die Teilhabemöglichkeit jedes einzelnen Kindes zu fördern. Hierbei gilt es alle Formen von Ausgrenzung (wenigstens) zu mindern, die verursacht sind durch unterschiedliche Lern- und Lebensbedingungen von Kindern. Inklusion zielt darauf, Barrieren zwischen Menschen gar nicht erst entstehen zu lassen. Solche Barrieren sind offene und versteckte Diskriminierungen, die z.B. wegen kultureller oder sozialer Herkunft, religiöser Orientierung und Geschlecht, wegen Hautfarbe oder wegen spezifischer körperlicher, geistiger oder seelischer Eigenschaften für das Zusammenleben wirksam werden. Ausgrenzungen durch derartige Barrieren stehen dem Anspruch auf umfassende Partizipation entgegen.

Ziel und Auftrag der Inklusion ist es deshalb

- alle Barrieren für Spiel, Lernen und Partizipation für alle Kinder zu reduzieren

- Ressourcen für Spiel, Lernen und Partizipation kontinuierlich auszubauen

- Vielfalt zu fördern und zu unterstützen

Inklusion bedeutet für das Didaktische Prinzip

- Jedes Kind ist als Individuum mit eigenen Förderbedarfen zu sehen

- Jedes Kind kann etwas leisten 

Für alle Kinder soll es möglich sein, eine eigene Identität zu entwickeln und damit situationsgerecht umzugehen, ohne wegen spezifischer Besonderheiten ausgegrenzt zu werden. Maßgeblich für die Verwirklichung von Inklusion sind die Berücksichtigung individueller Stärken, Interessen und Bedürfnisse, des familiären Zusammenhangs, des sozialen und Kulturellen Umfelds.

Gemeinsames Lernen an der Bachschule

In der Bachschule werden seit Beginn des Schuljahres 2002/03 Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam unterrichtet. Kinder mit Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache sowie der emotionalen und sozialen Entwicklung können so die für sie notwendige Förderung erhalten. Unsere Auffassung von Integrationspädagogik beruht auf einer Ethik der Gleichheit in Vielfalt.

Das gemeinsame Lernen vor Ort verhindert eine Ausgrenzung der Förderkinder und bietet ihnen die Chance, wesentliche Schlüsselqualifikationen wie Selbstständigkeit, die Fähigkeit zur gegenseitigen Hilfe und zur Zusammenarbeit zu erwerben. Akzeptanz, Toleranz und Rücksichtnahme, die sogenannten sozialen Kompetenzen, werden durch die besondere Lernkultur geübt und erworben. Der Aufbau von Selbstwert und Selbstachtung durch ein auf Erfolgserlebnisse ausgerichtetes Lernklima ist dabei als Ziel des Gemeinsamen Lernens der Bachschule zu sehen. Durch eine niveaudifferenzierte, individuelle und integrative Förderung soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten werden, die Schule neu zu erleben und sie so vor Überforderung und Separierung zu schützen.

Das Kind steht dabei mit seinen individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen im Vordergrund. Ist der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf nicht mehr erforderlich, können Förderschwerpunkte aufgehoben werden.

Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

 An der Bachschule arbeiten drei Sonderpädagoginnen in Klassen in denen Gemeinsames Lernen durchgeführt wird. Sie sind jeweils für zwei Klassen zuständig. In jedem Jahrgang gibt es mindestens eine Klasse in der schwerpunktmäßig Gemeinsames Lernen durchgeführt wird. Gemeinsames Lernen ist jedoch auch in allen anderen Klassen möglich. Die Förderung erfolgt hauptsächlich gemeinsam im Klassenverband. In bestimmten Lernsituationen ist jedoch ebenfalls eine individuelle Förderung in der Kleingruppe notwendig.

Für die entsprechenden Kinder ist sonderpädagogischer Förderbedarf aufgrund von schwerwiegenden, umfänglichen und langandauernden Lern- und Leistungsausfällen festgestellt worden. Durch das Schulamt wurde der entsprechende Förderbedarf bzw. Förderschwerpunkt zugewiesen.

Der Erfolg des Gemeinsamen Lernens der Bachschule ist, dass die Kinder mit Förderbedarf integrativ in ihrer Klasse gefördert werden können. Die Schülerinnen und Schüler erreichen Fortschritte, indem sie gegenseitig voneinander lernen was ebenfalls durch das Konzept der Schuleingangsphase unterstützt und getragen wird. Die integrative Förderung in der Klasse ermöglicht besonders soziales Lernen, indem sich die Schülerinnen und Schüler gegenseitig helfen, unterstützen und sich mit gegenseitigem Respekt begegnen. Für die Regelschüler ergeben sich daraus die Chance des sozialen Lernen und Handelns und die Förderung von sozialen Qualifikationen wie Verständnis, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft. Durch die gemeinsamen Lebens- und Lernerfahrungen der Förderkinder entsteht das Gefühl, in der Gruppe angenommen und akzeptiert zu werden sowie für die Gemeinschaft mit verantwortlich zu sein.

Es gibt dabei kein „Sitzenbleiben“ und keine Zurückstellung im herkömmlichen Sinne. Besonders wichtig für Kinder mit Entwicklungsrückständen im Lern- und Leistungsbereich ist die Abtrennung der Leistungsbeurteilung von der Beurteilung der Person. Die Förderkinder erproben, was leistungsstärkere Kinder schon leisten können. Sie können gemeinsam mit den Regelschulkindern wiederholen und Unterrichtsstoff auffrischen, d.h. es werden optimale Angebote durch passende Anreize und Kooperation geboten. Als einen weiteren Vorteil ist es ebenfalls zu sehen, dass Kinder mit individuellem Förderbedarf präventiv gefördert werden und sie nicht erst dann eine Förderung erhalten, wenn sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde.

Voraussetzung dieser Arbeit ist die über viele Jahre in unserer Schule eingespielte Teamarbeit zwischen allen Beteiligten. Die Teamarbeit im Gemeinsamen Lernen hat einen sehr hohen Stellenwert. Regel- und Förderschullehrkraft arbeiten im integrativen Unterricht mit der jeweils anderen Lehrperson zusammen, sie planen und unterrichten gemeinsam. Immer wieder ist nach dem Stand der Entwicklung der Gemeinsamkeit in der Klasse und in der Meinungsbildung der Kolleginnen und Kollegen zu fragen. Dazu finden in regelmäßigen Abständen Teamsitzungen statt. Lernfortschritte, aber auch Rückschritte werden festgehalten und Einzelziele sowie Arbeitsschwerpunkte entwickelt. So ist eine prozessbegleitende Diagnostik möglich. Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Diagnostik und individuellen Förderung ist dabei eine breite Transparenz zwischen Regelschullehrkraft und Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen..

Auf der Grundlage des förderdiagnostischen sonderpädagogischen Gutachtens und weiterer Explorationsergebnisse wie z.B. Unterrichtsbeobachtungen werden für jede(n) Schülerin(r) individuelle Förderpläne in Kooperation mit den Regelschullehrerinnen/Regelschullehrern erstellt. In den Förderplänen werden individuelle Förderziele sowohl in den Fächern als auch aus den Bereichen Emotionalität, Kommunikation, Lern- und Arbeitsverhalten sowie Sozialverhalten festgelegt. Bei der Festlegung der individuellen Förderziele geht es vor allem um die Qualität und Umsetzbarkeit der Ziele im Schulalltag. Kleinschrittige Ziele sind daher zunächst anzustreben, damit eine konkrete und zielorientierte Förderung möglich ist. Die individuellen Förderpläne umfassen daher eine kurz- bzw. mittelfristige Zielplanung.

Die erfolgreiche Umsetzung der Förderziele ist dabei als Grundlage von Reintegrationsmaßnahmen in den Klassenverband der Regelschule bzw. als eine eventuelle Aufhebung des jeweiligen Unterstützungsbedarfs zu sehen. Die Förderpläne werden im geplanten Förderzeitraum evaluiert und fortgeschrieben.

Am Ende des Schuljahres bzw. nach Abschluss der Perspektivplanung wird der sonderpädagogische Förderbedarf erneut überprüft. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden in den Schülerakten festgehalten.

Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf kann aufgehoben oder fortgeschrieben werden.

 

 

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